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Gesetzliche Anforderungen – Ist Ihr Unternehmen betroffen? 

 

Mit der geplanten Novellierung des Energieeffizienzgesetzes (EnEfG) und des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G) werden die Vorgaben der europäischen Energieeffizienzrichtlinie (EED) in deutsches Recht überführt. Der aktuelle Kabinettsentwurf sieht vor, dass sich die gesetzlichen Anforderungen künftig stärker am durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch eines Unternehmens orientieren. 

Damit rückt nicht mehr ausschließlich die Unternehmensgröße in den Fokus, sondern der tatsächliche Energieverbrauch. 

Die entscheidende Frage: Wie hoch ist Ihr durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch? 

Die folgenden Schwellenwerte sind nach dem aktuellen Kabinettsentwurf maßgeblich: 

 

 

Welche Anforderungen gelten konkret? 

Unternehmen mit mehr als 2,77 GWh Gesamtendenergieverbrauch: 

Unternehmen, deren durchschnittlicher Gesamtendenergieverbrauch in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren mehr als 2,77 GWh pro Jahr beträgt, müssen künftig entweder 

  • ein Energieaudit nach DIN EN 16247 durchführen oder  
  • ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach ISO 50001 beziehungsweise ein Umweltmanagementsystem nach EMAS betreiben.  

Unternehmen mit mehr als 23,6 GWh Gesamtendenergieverbrauch 

Für Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 23,6 GWh pro Jahr reichen einzelne Energieaudits künftig nicht mehr aus. 

Hier sieht der Kabinettsentwurf die Einführung und den dauerhaften Betrieb eines zertifizierten Energiemanagementsystems nach ISO 50001 oder eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 oder EMAS vor. 

Ein Energieaudit kann dieses Managementsystem sinnvoll ergänzen, ersetzt es jedoch nicht. 

 

 

Sie kennen Ihren Gesamtendenergieverbrauch nicht? 

Viele Unternehmen wissen nicht, ob sie die Schwellenwerte überschreiten oder welche Energieverbräuche überhaupt berücksichtigt werden müssen. 

Dabei unterstützen wir Sie gerne. 

Wir helfen Ihnen bei 

  • der Ermittlung Ihres durchschnittlichen Gesamtendenergieverbrauchs,  
  • der Bewertung Ihrer gesetzlichen Verpflichtungen,  
  • der Auswahl der passenden Lösung für Ihr Unternehmen,  
  • der Durchführung von Energieaudits nach DIN EN 16247,  
  • der Einführung eines Energiemanagementsystems nach ISO 50001 sowie  
  • der langfristigen Betreuung als externer Energiemanagementbeauftragter.  

Unser Ziel ist nicht nur die Erfüllung gesetzlicher Anforderungen, sondern ein Energiemanagement, das Ihrem Unternehmen einen nachhaltigen wirtschaftlichen Mehrwert bietet. 

 Unverbindliche Anfrage

 

Umsetzungspläne 

Unternehmen, die ein Energiemanagementsystem nach ISO 50001 oder ein Umweltmanagementsystem nach ISO 14001 oder EMAS betreiben, sind von der Plicht zur Bestätigung und Veröffentlichung von konkreten Umsetzungsplänen befreit. 

Alle weiteren Unternehmen mit einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch zwischen 2,77 GWh/a und 23,6 GWh/a sind dazu verpflichtet Umsetzungspläne zu erstellen und zu veröffentlichen (eine Bestätigung Dritter ist nicht mehr notwendig). 

 

Abwärmepotentiale 

Die Pflicht zur Identifikation und Veröffentlichung von Abwärmepotentialen ist auf Unternehmen ab einem durchschnittlichen Endenergieverbrauch mit mehr als 23,6 GWh/a beschränkt. 

 

 

Unsere Dienstleistungen im Bereich Energie 

  • ISO 50001 Beratung 
  • Externer Energiemanagementbeauftragter 
  • Energieaudit nach DIN EN 16247 
  • Internes Audit nach ISO 50001 
  • Fördermittel 
  • ValERI-Berechnung 
  • Rechtskataster 

Unverbindliche Anfrage

 
 

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